Basis für die Trinkwasserkontrolle ist die Österreichische Trinkwasserverordnung. Darin ist festgelegt, dass neben der Untersuchung des Wassers auch eine Begehung der Anlagen zur hygienischen Beurteilung der gesamten Anlage (von der Quelle bis zur Verbrauchsstelle) erforderlich ist. Zum Gesamtbefund wird eine gutachterliche Beurteilung erstellt aus der hervorgeht, ob die Anlage geeignet ist einwandfreies Trinkwasser zu liefern.

Der jeweilige Laborbefund ist nur eine Momentaufnahme, weil vor allem die bakteriologische Qualität von den unterschiedlichen Bodenverhältnissen aufgrund der Niederschlagssituation abhängen kann. Dies ist der Hauptgrund warum eine wiederkehrende Kontrolle erforderlich ist. Zur Beurteilung, ob bzw. welche Maßnahmen bei Nichtentsprechung erforderlich sind, können auch frühere Befunde maßgeblich sein.

Etwaige Mängel, welche bei der Besichtigung der Anlagen festgestellt werden, können eine Ursache für spätere Verunreinigungen zB. durch Oberflächenwasser bei Starkregen oder durch Ungeziefer usw. sein.

Diesbezügliche häufige Mängel sind:

  • Düngung oder Beweidung, Wildfütterungen, Düngerstätten etc. im näheren Einflussbereich der Quellen bzw. Brunnen
  • Bäume nahe am Wasserspender, deren Wurzeln die Quellfassung oder den Brunnen erreichen können.
  • Seichte oder nicht fachgerecht errichtete Quellfassungen oder Brunnen
  • Staunässe im Fassungsbereich
  • Geringes Überniveau von Schachtbauwerken (Quellsammelschacht, Speicher, Brunnen)
  • Undichte Schachtabdeckungen, Einstiege und Türen, welche das Eindringen von Oberflächenwasser und Ungeziefer (zB. Schnecken, Insekten) ermöglichen. Dazu gehören neben schadhaften Dichtungen oder Insektengittern auch fehlende Froschklappen im Überlauf.
  • Undichte Fugen zwischen den Betonringen
  • Undichte Rohr- oder Kabeldurchführungen
  • Schlammablagerungen und sonstige Verunreinigungen

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